Allgemeine Verkaufsbedingungen
Massgebend für alle unsere Verkäufe, soweit wir einer abweichenden Regelung nicht schriftlich zugestimmt haben.
1. Vertragsabschluss
Bestellungen und deren Ergänzungen sind für uns nur verbindlich, sofern und soweit sie unsererseits mit einer Auftragsbestätigung durch Telefax oder durch Lieferung der Ware bestätigt worden sind. Sie werden jeweilen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Annahme unserer allgemeinen Verkaufsbedingungen ausgeführt. Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, sofern sie schriftlich vereinbart worden sind.
2. Rücktritt vom Vertrag
Wir behalten uns vor, vom Vertrag ohne Entschädigung an den Käufer zurückzutreten oder Sicherheit zu verlangen, sofern sich seine Vermögensverhältnisse verschlechtern oder wenn der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug ist. Weitere gesetzliche Rechte bleiben ausdrücklich vorbehalten.
3. Preise
3.1 Die gemäss Auftragsbestätigung vereinbarten Preise gelten ohne anderslautende Vereinbarung als ex works ohne gesetzliche Abgaben wie MWST etc.,
welche jederzeit nachbelastet werden können. Alle Lieferungen aus dieser Preisliste erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, aus-
schliesslich Verpackung ab Flamatt.
3.2 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Bei Inco Term DDU werden Verpackung und Transport zuzüglich allfälliger gesetzlicher In- oder
Auslandsabgaben zusätzlich in Rechnung gestellt. Grundpauschale für Versand und Verpackung Fr. 17.-, höhere Gewichte nach Ergebnis.
Expresszuschlag Fr. 50.-.
3.3 Für Kleinaufträge verrechnen wir einen Mindestwarenwert von Fr. 100.-.
3.4 Sämtliche Nebenkosten wie z. B. Kosten für Versicherung, Ausfuhr, Durchfuhr und andere Bewilligungen, sowie Beurkundungen und Atteste gehen
zu Lasten des Bestellers.
4. Lieferschein und Faktura
Lieferscheine und Fakturen werden im Doppel erstellt. Sie enthalten die Bestellnummer und die Stückzahl. Die Preise werden soweit möglich für jede Position der Bestellung gesondert aufgeführt.
5. Liefertermine
Die Liefertermine werden nach bestem Ermessen festgesetzt, so dass sie bei geregeltem Geschäftsgang eingehalten werden können. Die Lieferzeiten laufen vom Datum der Auftragsbestätigung an. Wir anerkennen keine Ansprüche wegen Überschreiten des Liefertermins, insbesondere nicht das Recht auf Annullierung der Bestellung oder auf eine Konventionalstrafe, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
6. Zahlung
Die Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen. Wechsel werden nur zahlungshalber, nicht an Zahlungsstatt angenommen. Wir übernehmen für Wechsel auf Nebenplätzen und das Ausland keine Verpflichtungen für die rechtzeitige Vorlegung und Protestaufnahme. Einzugsspesen und Diskontspesen werden berechnet.
7. Mängelrüge
Die Ware ist sofort nach Empfang zu prüfen. Erkennbare Mängel sind sofort, spätestens innert 10 Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich zu beanstanden. Nicht erkennbare Mängel sind, sofern sie innerhalb der Garantiezeit entdeckt werden, sofort, spätestens innert 10 Tagen nach der Entdeckung, schriftlich zu rügen. Verspätete oder mündliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
8. Werkatteste
Alle unsere Armaturen werden grundsätzlich einer Festigkeitsprüfung des Gehäuses und einer Dichtheitsprüfung des Abschlusses unterzogen. Werkatteste über Festigkeits- und andere Prüfungen werden auf Wunsch und gegen Verrechnung der allfälligen Spesen zugestellt. Im Falle von Differenzen bezüglich der Festigkeits- und der Qualitätswerte ist das Ergebnis von Kontrollproben, bzw. Untersuchungen, ausgeführt von der Eidg. Materialprüfungsanstalt in Dübendorf, entscheidend. Die Kosten dieser Proben gehen zu Lasten der Partei, welche sich im Unrecht befindet.
9. Rücksendungen
Es können nur Waren, die im Zeitpunkt der Rücksendung im Lieferprogramm enthalten sind, in fabrikneuem Zustand und nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen werden. Die Ware ist franko zu retournieren und rechtzeitig zu avisieren. Von der Gutschrift wird ein angemessener Prozentsatz des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch Fr. 100.- für Umtriebe abgezogen. Dazu kommen allfällige Instandstellungs- und Frachtkosten. Sonderausführungen können in der Regel nicht zurückgenommen werden.
10. Garantie und Haftung
Die Garantiezeit beträgt 1 Jahr nach Inbetriebnahme, aber höchstens 2 Jahre nach Lieferung der Ware. Teile, die während dieser Zeit infolge ungeeigneten oder schlechten Materials, bzw. mangelhafter oder fehlerhafter Konstruktion schadhaft oder unbrauchbar werden, werden, sofern die Mängelrüge rechtzeitig erfolgt ist, gegen Rückgabe der defekten Teile, kostenlos instandgestellt oder ersetzt. Alle weiteren Ansprüche irgendwelcher Art werden ausdrücklich abgelehnt.
11. Ausführungen und Abmessungen
Die Abbildungen der im Katalog aufgeführten Armaturen sowie die auf den Massbildern vermerkten Abmessungen entsprechen dem heutigen Stande der Ausführung. Wir behalten uns vor, jederzeit ohne vorherige Mitteilung, technische Verbesserungen anzubringen oder Abmessungen zu ändern. Von diesem Vorbehalt ausgenommen sind Einbaumasse, welche durch Normen festgelegt sind (Flanschabmessungen).
12. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der André Ramseyer AG.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräusserung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungspflichten erfüllt hat. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen doer Eingriffen Dritter, hat der Kunde Ramseyer unverzüglich zu benachrichtigen.
Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Ramseyer nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist CH-1700 Freiburg; doch behalten wir uns vor, unsere Rechte auch am Domizil des Käufers geltend zu machen.
14. Gerichtsstand
Es gilt ausdrücklich schweizerisches Recht.
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